- Bürge
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Bür|ge ['bʏrgə], der; -n, -n:Person, die für eine andere Sicherheit leistet:für dieses Darlehen brauche ich zwei Bürgen.Syn.: ↑ Garant.* * *
Bụ̈r|ge 〈m. 17〉 jmd., der für einen anderen haftet, Sicherheit für diesen leistet [<ahd. burigo, purgeo; → borgen]* * *
Bụ̈r|ge , der; -n, -n [mhd. bürge, ahd. burgeo, zu ↑ borgen, urspr. = jmd., der für Verliehenes bürgt]:1.a) jmd., der für jmdn., etw. ↑ bürgt (1 a):B. für etw. sein;b) etw., was für etw. bürgt, Gewähr bietet:der Name der Firma ist B. für Qualität.2. (Rechtsspr.) jmd., der gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht:er braucht für seinen Kredit zwei -n.* * *
Bụ̈r|ge, der; -n, -n [mhd. bürge, ahd. burgeo, zu ↑borgen, urspr. = jmd., der für Verliehenes bürgt]: 1. a) jmd., der für jmdn., etw. bürgt (1 a): du bist mir B. für deinen Bruder, für die zuverlässige Ausführung der Arbeit; der Mann ... war hier der B. für die Konsequenz auch im Wahnsinn (Plievier, Stalingrad 333); b) etw., was für etw. bürgt, Gewähr bietet: der Name der Firma ist B. für Qualität. 2. (Rechtsspr.) jmd., der gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht: er braucht für seinen Kredit zwei -n.
Universal-Lexikon. 2012.